Zurück zu News
 
× Startseite

Einstellungen | Mein Account
IKZ select Logo
Suchen          Support & Kontakt       Mein Account
IKZ select Logo

Lieber Gast, um alle Inhalte sehen zu können, müssen Sie angemeldet sein! Jetzt registrieren oder einloggen.

StartseiteWissenNewsSolarspitzen-Gesetz: Was die EnWG-Novelle für private Solaranlagenbesitzer bedeutet

Solarspitzen-Gesetz: Was die EnWG-Novelle für private Solaranlagenbesitzer bedeutet



Solarspitzen-Gesetz: Was die EnWG-Novelle für private Solaranlagenbesitzer bedeutet1KOMMA5°
1KOMMA5° 
1KOMMA5° 

10. Februar 2025

Der Solarboom in Deutschland bringt neue Herausforderungen: An sonnigen Tagen produzieren PV-Anlagen oft mehr Strom als verbraucht wird. Die Preise rutschen ins Negative – dennoch erhalten Anlagenbetreiber bislang eine garantierte Einspeisevergütung. Das ändert sich mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), auch als „Stromspitzen“-Gesetz bekannt, welches bereits zum 1. März 2025 in Kraft treten könnte. Das CleanTech-Startup 1KOMMA5° beleuchtet die Konsequenzen der geplanten Regelungen für Besitzer von Solarstromanlagen.

Der Erfolg der Solarenergie in Deutschland ist beeindruckend: Allein 2024 wurden PV-Anlagen mit einer Leistung von 16,2 Gigawatt installiert, der Anteil am Strommix stieg auf fast 15 Prozent. Doch dieser Erfolg hat Nebenwirkungen: An sonnigen Tagen übersteigt die Produktion den Verbrauch deutlich. 2024 gab es bereits 457 Stunden mit negativen Strompreisen – über 5 Prozent aller Stunden des Jahres. Das bisherige System der garantierten Einspeisevergütung führte zu einem Paradox: Anlagenbetreiber wurden motiviert, auch dann einzuspeisen, wenn der Strom eigentlich nicht benötigt wurde. Dies verursacht Netzüberlastungen und zusätzliche Kosten.

Die EnWG-Novelle bringt drei zentrale Neuerungen:

  • Neue PV-Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetztes ans Netz gehen, dürfen zunächst nur 60 Prozent ihrer Leistung einspeisen, bis eine Steuerbox installiert ist.
  • Bei negativen Strompreisen entfällt die Einspeisevergütung für neue Anlagen. Als Ausgleich werden diese Stunden mit Faktor 0,5 an die EEG-Förderzeit angehängt. (Das heißt, die Einspeisevergütung läuft über 30 Jahre?)
  • Die Direktvermarktung wird für kleinere Anlagen unter 100 kWp vereinfacht, bleibt aber freiwillig.

Das Solarspitzen-Gesetz verändert die Vergütungen für Solaranlagenbetreiber. Eine Analyse von 1KOMMA5° zeigt: Die Auswirkungen sind größer, als viele denken. Wer eine klassische PV-Anlage hat, muss mit Verlusten von durchschnittlich rund 21,32 Prozent rechnen.

Für die Berechnungen hat 1KOMMA5° reale Verbrauchs- und Einspeisedaten ausgewertet. Dafür wurden Stromkosten von jeweils 180 Haushalten 15-minutengenau analysiert, die bereits eine intelligente Eigenverbrauchsoptimierung mit 1KOMMA5° „Heartbeat AI“ nutzen, aber bisher noch nicht mit „Dynamic Pulse“, einem dynamischen Stromtarif des Unternehmens, versorgt werden. Diese Haushalte sind somit noch nicht in der Lage, ihren Stromverbrauch gezielt an die schwankenden Börsenstrompreise anzupassen – genau das wird in Zukunft aber entscheidend sein.

Anhand dieser Daten wurden drei Szenarien simuliert:

  • eine PV-Anlage ohne Zusatz,
  • eine PV-Anlage mit Speicher,
  • eine PV-Anlage mit Speicher und dynamischem Stromtarif, inklusive intelligentem Be- und Entladen des Speichers.

Es wurden Systeme mit mehr als 9 und weniger als 11 kWp Leistung analysiert, da diese dem am weitesten verbreiteten System mit 10 kWp Leistung am ehesten entsprechen. Der Durchschnitt der Speicherkapazität bei den vorliegenden Systemen beträgt 9.9 kWh.

Szenario 1: PV-Anlage ohne Zusatz

Die klassische PV-Anlage ohne zusätzliche Komponenten trifft die Neuregelung am härtesten:

Bisherige jährliche Einspeisevergütung: 403,48 Euro

Neue Vergütung: 312,25 Euro

Verlust: 91,92 Euro (21,32 %)

Die jährlichen Gesamtstromkosten inklusive Netzstrombezug steigen von 612,01 auf 701,16 Euro.

Der deutliche Rückgang erklärt sich durch zwei Faktoren: Zum einen entfällt die Vergütung während negativer Strompreise – die häufig genau dann auftreten, wenn die Sonne am stärksten scheint. Zum anderen greift die 60-Prozent-Einspeisebegrenzung für neue Anlagen ohne Steuerbox. Überschüssiger Strom, der diese Grenze überschreitet, muss ungenutzt bleiben oder wird ohne Vergütung eingespeist.

Szenario 2: PV-Anlage mit Speicher

Die Kombination aus PV-Anlage und Batteriespeicher federt die Auswirkungen etwas ab:

Bisherige jährliche Einspeisevergütung: 324,56 Euro

Neue Vergütung: 238,31 Euro

Verlust: 86,25 Euro (25,57 %)

Die jährlichen Gesamtstromkosten inklusive Netzstrombezug steigen von 193,79 auf 280,04 Euro.

Der Batteriespeicher ermöglicht es, mehr Solarstrom selbst zu nutzen und Einspeisespitzen zu vermeiden. Allerdings zeigt die Analyse auch die Grenzen dieser Lösung: In sehr sonnenreichen Perioden ist der Speicher oft bereits voll, sodass überschüssiger Strom dennoch zu ungünstigen Konditionen eingespeist werden muss.

Szenario 3: Intelligente PV-Anlage mit Speicher und dynamischem Tarif

Das Zukunftsmodell mit smartem Energiemanagement zeigt deutliche Vorteile:

Bisherige jährliche Einspeisevergütung: 324,56 Euro

Neue Vergütung: 283,12 Euro

Verlust 41,43 Euro (12,77 %)

Besonders beeindruckend: Die jährlichen Gesamtstromkosten inklusive Netzstrombezug liegen gerade einmal bei 42,69 Euro.

Die deutlich niedrigeren Gesamtstromkosten ergeben sich aus der Kombination von optimierter Eigennutzung und günstigem Strombezug zu Negativpreiszeiten. Durch die intelligente Beladung der Batterie werden die negativen Strompreisstunden optimal ausgenutzt. Die Ladesteuerung des Batteriespeichers erfolgt primär bei negativen Strompreisen durch die PV-Anlage, um die Wirtschaftlichkeit nach Wegfall der EEG-Vergütung zu optimieren. Mit einem durchschnittlichen Strompreis von 22 Cent/kWh beim dynamischen Tarif (gegenüber 35 Cent/kWh beim Standard-Tarif) entstehen zusätzliche Einsparpotenziale.

Dieses Setup nutzt die Marktmechanismen optimal aus:

  • Intelligentes Laden des Speichers bei negativen Strompreisen
  • Gezielte Einspeisung in hochpreisigen Zeitfenstern
  • Automatische Anpassung des Verbrauchsverhaltens an Strompreise
  • Maximierung des Eigenverbrauchs durch vorausschauende Steuerung.

Die Bedeutung intelligenter Steuerung

„Die neue Situation zeigt klar einen notwendigen Paradigmenwechsel“, erklärt Philipp Schröder, CEO und Mitgründer von 1KOMMA5°. „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich beim Kauf eines Energiesystems dabei eines klarmachen: Wer jetzt in ein System investiert, das nicht auf flexible Steuerung und netzdienliches Verhalten ausgelegt ist, verliert bares Geld.“

Die Analyse der drei Szenarien bestätigt diese Einschätzung deutlich. Die gute Nachricht, wie Schröder betont: „Mit einer Kombination aus Batteriespeicher, intelligentem Energiemanagement und dynamischen Stromtarifen können Betreiber sicherstellen, dass sie ihren Solarstrom immer bestmöglich nutzen – und das Netz gleichzeitig entlasten.“ In einem intelligent gesteuerten System werden alle Prozesse automatisiert und komfortabel im Hintergrund abgewickelt. Die künftig nur in wenigen Situationen geringere Einspeisevergütung macht sich kaum bemerkbar.

Fazit

Das Solarspitzen-Gesetz markiert einen Wendepunkt: Weg von der reinen Ausbauförderung, hin zur intelligenten Netzintegration. Für Anlagenbetreiber wird es wichtiger, den eigenen Solarstrom optimal zu nutzen – sei es durch Speicherung oder smarte Steuerung. Wer sein System entsprechend ausstattet, kann trotz der neuen Regelungen wirtschaftlich profitieren und gleichzeitig zur Netzstabilität beitragen. Für Schröder ist die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes deshalb kein Rückschritt, sondern eine notwendige Weiterentwicklung.





Verwandte Artikel



Brauchen wir die Solarthermie noch?BDH

Brauchen wir die Solarthermie noch? 28. September 2022

Solarthermie im Zeitalter der Elektrifizierung des Wärmesektors – die Einschätzung von Experten Lieber Gast, um alle Inhalte sehen zu können,...
Weiterlesen

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen: Anwendungshilfe beantwortet Fragen rund um § 14a EnWGBild: ArGe Medien im ZVEH

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen: Anwendungshilfe beantwortet Fragen rund um § 14a EnWG 26. März 2024

Frankfurt/Main. Seit Jahresbeginn müssen Wärmepumpen, nicht öffentliche Wallboxen, Klimageräte oder auch Batteriespeicher, die eine Bezugsleistung von mehr als 4,2 kW...
Weiterlesen

Gemeinsam die neue Energiewelt erleben: Intersolar Europe Restart 2021

Gemeinsam die neue Energiewelt erleben: Intersolar Europe Restart 2021 ANZEIGE

Stand das gesellschaftliche Leben seit Beginn der Corona-Pandemie weitestgehend still, gilt das nicht für die neue Energiewelt. Diese drehte sich...
Weiterlesen

SOLAR-COMPUTER GmbH: NWG-Energieberichte gemäß BEGBild: SOLAR-COMPUTER

SOLAR-COMPUTER GmbH: NWG-Energieberichte gemäß BEG 21. April 2022

SOLAR-COMPUTER hat das Zusatzmodul „Energiebericht“ zur Software „Energieeffizienz Gebäude nach GEG / DIN V 18599“ (Version B56) bereits im Sommer an die...
Weiterlesen

Solarthermieanlagen im Bestand – rückbauen oder weiternutzen?Bild: IKZ

Solarthermieanlagen im Bestand – rückbauen oder weiternutzen? 18. Juni 2024

Auch nach vielen Jahren Betriebszeit verrichten thermische Solarkollektoren oftmals zuverlässig ihren Dienst. Sollten sie im Zuge der Erneuerung des Wärmeerzeugers...
Weiterlesen

Forschungsprojekt entwickelt Lösungen für Photovoltaik an FassadenDrees & Sommer_OWP12_PV-Fassade.jpg

Forschungsprojekt entwickelt Lösungen für Photovoltaik an Fassaden 8. Februar 2024

Photovoltaik (PV) lässt sich längst nicht nur auf Dächern, sondern auch an Gebäudefassaden anbringen. Doch bislang bleibt das enorme PV-Potenzial...
Weiterlesen

Energiekennwerte und Nutzereinfluss

Energiekennwerte und Nutzereinfluss 22. September 2021

Erfahrungswerte in einem Quartier mit zwei realen teilautarken Mehrfamilienhäusern Lieber Gast, um alle Inhalte sehen zu können, müssen Sie angemeldet...
Weiterlesen

Fläche schlägt Speicher

Fläche schlägt Speicher 5. Juni 2019

PV-Module oder Akku? Eine Studie der HTW-Berlin liefert unerwartete Antworten für den Einsatz von Photovoltaik im Einfamilienhaus Lieber Gast, um...
Weiterlesen

Zewotherm GmbH: Kleine Solar-BalkonkraftwerkeBild: Zewotherm

Zewotherm GmbH: Kleine Solar-Balkonkraftwerke 6. Februar 2023

Von Systemhersteller Zewotherm sind Mini-Photovoltaikanlagen zur Montage auf Schräg- bzw. Flachdächern erhältlich. Konzipiert wurden die Sets „ZEWO Balkonkraftwerk“ zur Stromerzeugung...
Weiterlesen

Irrtümer beim Einsatz von Photovoltaikanlagen

Irrtümer beim Einsatz von Photovoltaikanlagen 27. März 2023

Im Kundengespräch auf falsche Erwartungen vorbereitet sein Lieber Gast, um alle Inhalte sehen zu können, müssen Sie angemeldet sein! Jetzt...
Weiterlesen


Diesen Artikel teilen auf:   Facebook X XING



Ausgewählte Inhalte



Leistungsgarantie



Datensicherheit

×