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StartseiteWissenNewsOLG kippt Batteriespeicherurteil in Teilen
20. Juli 2020
Die Garantiebedingungen für Batteriespeicher der.Firma Sonnen beschäftigen seit geraumer Zeit die Gerichtsbarkeit. In einem ersten Urteil vom Juli 2019 hatte das Landgericht Münster die Garantiebedingungen als gesetzeskonform bestätigt und eine Klage der Verbraucherzentrale NRW in allen Punkten abgewiesen. Dieses Urteil wurde jetzt in einem Berufungsprozess vor dem Oberlandesgericht München neu verhandelt und in Teilen revidiert. Die Verbraucherzentrale NRW sieht das als Teilerfolg. Sonnen dagegen verbucht das Urteil als Bestätigung zentraler Punkte seiner Garantiebedingungen. Die Einzelheiten.
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