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StartseiteWissenNewsSteuerbare Verbrauchseinrichtungen: Anwendungshilfe beantwortet Fragen rund um § 14a EnWG
26. März 2024
Frankfurt/Main. Seit Jahresbeginn müssen Wärmepumpen, nicht öffentliche Wallboxen, Klimageräte oder auch Batteriespeicher, die eine Bezugsleistung von mehr als 4,2 kW aufweisen, aus dem Netz heraus steuerbar sein (siehe IKZ-Bericht vom 8.12.23). Die wichtigsten Fragen zur Thematik beantwortet eine Anwendungshilfe des ZVEH.
Mit dem deutlichen Zubau von Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen und Stromspeichern steigt das Risiko einer Überlastung des Stromnetzes. Um hier Abhilfe zu schaffen, legte die Bundesnetzagentur (BNetzA) Ende 2023 mit dem „Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz“ (EnWG) fest, dass seit 1. Januar 2024 installierte steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) aus dem Netz heraus steuerbar sein müssen. Betroffen sind alle Wärmepumpen, nicht öffentliche Wallboxen, Klimageräte oder auch Batteriespeicher, die eine Bezugsleistung von mehr als 4,2 kW aufweisen. Während die Netzbetreiber bis Ende 2028 Zeit haben, das „netzorientierte Steuern“ umzusetzen, müssen kundenseitig jetzt schon die notwendigen Voraussetzungen für das „netzorientierte Steuern“ geschaffen werden.
Da seit Inkrafttreten von Paragraph 14a EnWG viele Fragen für Betriebe unbeantwortet geblieben waren – so etwa die Frage, inwieweit bereits bestehende Energiemanagementsysteme eingebunden werden oder ob in der Vergangenheit installierte SteuVE in das System des „netzorientierten Steuerns“ wechseln können und somit von einem Rabatt bei den Netzentgelten profitieren – hat der ZVEH eine Anwendungshilfe entwickelt, die nun abrufbar ist. Sie beantwortet unter anderem Fragen wie „Was passiert bei Installation mehrerer Geräte“ oder „Was passiert, wenn ein neues und ein vorhandenes Gerät kombiniert werden?“. Darüber hinaus enthält die Anwendungshilfe eine Übersicht über Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Steuerungsmöglichkeiten, eine beispielhafte Kostenrechnung für die Teilnahme an Paragraph 14a EnWG sowie Empfehlungen für Handwerksbetriebe, die in den Bereichen tätig sind.
Tipp: Zur Berechnung der Mindestbezugsleistung Pmin stellt der ZVEH darüber hinaus ein kostenloses Excel-Tool zur Verfügung.
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