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StartseiteWissenNewsFolgenschweres Urteil
5. Juli 2023
Ein aktueller Rechtsstreit um den Verbleib von 15.000 m³ Trinkwasser wirft viele Fragen auf
Bei Wasserzählern mit mechanischen Zählwerken können in seltenen Fällen unkontrollierte Zählwerksfortschritte auftreten, volkstümlich als Rollensprünge bezeichnet. Über die damit einhergehenden Folgen haben wir in der IKZ bereits mehrfach ausführlich berichtet [1, 2, 3, 4, 5]. Verbraucher sind in einer aussichtslosen Position, wenn bei Rechtsstreitigkeiten die Gerichte, wie üblich, ausschließlich von Beweislagen einer bestandenen Befundprüfung ausgehen, und die Größe von bestrittenen Verbrauchsvolumina keine Berücksichtigung findet. In einem unlängst bekannt gewordenen Urteil des Landgerichtes Wuppertal vom 13. 12. 2021 (Az.: 3 O 401/15) führte das dazu, dass ein Volumen von 15.000 m³, dessen Entnahme und Verbleib praktisch wie theoretisch unmöglich ist, bezahlt werden muss.
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