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StartseiteWissenDossiersVorsicht bei der Werbung mit BIM
BIM ist en vogue. BIM ist in. Folglich wollen viele Bauprodukthersteller, aber auch Planungsbüros und Werkunternehmer, mit ihrer „BIM-Readiness“, der „BIM-Fähigkeit“ ihrer Produkte oder sonstigen „BIM-Services“ werben. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten. Denn es handelt sich dabei um abschließend nicht definierte Begriffe, daher kann die Werbung damit abmahnfähig sein.
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