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BAFA-Zuschuss jetzt auch für austauschpflichtige Kessel möglich



BAFA-Zuschuss jetzt auch für austauschpflichtige Kessel möglich
 

16. März 2021

Stuttgart.  Rund zwei bis drei Millionen Heizungen in Deutschland sind nach Expertenschätzungen älter als 30 Jahre. Sie belasten nicht nur das Klima, sondern auch den Geldbeutel. Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt ein Betriebsverbot für Ü-30-Heizungen. Ausnahmen gelten für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel sowie für Heizungen mit einer Nennleistung von weniger als vier oder mehr als 400 Kilowatt. Auch wer seine Wohnung in einem Gebäude mit weniger als drei Wohneinheiten seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt, darf die Heizung weiter betreiben.

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