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StartseiteWissenNewsArbeitgeber müssen Corona-Selbsttests anbieten
21. April 2021
Berlin. Arbeitgeber müssen allen Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten, einmal pro Woche ein Covid-19-Testangebot machen. Bei häufig wechselndem Kundenkontakt sollen zwei Tests angeboten werden. Das hat die Bundesregierung in der zweiten Änderungsverordnung zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung festgeschrieben, die Anfang dieser Woche in Kraft getreten ist. Die Regelung gilt auch für Handwerksbetriebe.
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