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StartseiteWissenNewsVerkauf von Split-Klimageräten über zwielichtige Kanäle
4. September 2024
In den warmen Sommermonaten wächst bei vielen Endverbrauchern der Wunsch nach einer Klimaanlage für ihre Wohnräume. In diversen Online-Shops und Baumärkten findet man auch schnell passende Angebote. Was viele nicht wissen, beschreiben vier Klima-Organisationen1) mit diesen Worten: „Der Einbau von Split-Klimageräten mit treibhausgaswirksamen Kältemitteln darf der Kunde nicht selbst vornehmen, dies ist nur zertifizierten Fachbetrieben erlaubt.“ Geltendes Recht lasse nichts anderes zu.
Die europäische F-Gase-Verordnung als auch die nationale Chemikalienklimaschutzverordnung schreiben vor, dass der Käufer dem Händler schriftlich bestätigen muss, die Split-Klimageräte nur von einem zertifizierten Unternehmen einbauen zu lassen. Der Händler muss diese Aufzeichnungen fünf Jahre lang aufbewahren und den zuständigen Behörden auf Verlangen zur Verfügung stellen können.
Laut der vier Organisationen gibt es aber Baumärkte und Online-Händler, die – „oft versteckt im Kleingedruckten“ – darauf hinweisen, dass ein zertifizierter Fachbetrieb den Einbau vornehmen muss. Zum Teil seien auch Formulierungen zu finden, dass der Kunde dies mit dem Abschließen des Bestellvorgangs bestätigt. „Den in den Verordnungen geforderten schriftlichen Nachweis der Kundschaft kann ein solcher Hinweis jedoch in keiner Weise ersetzen“, betonen die Organisationen und fordern die Überwachungsbehörden der Bundesländer auf, verstärkt gegen den illegalen Handel mit Klimageräten vorzugehen, indem sie Händler auf die Einhaltung der Nachweispflicht kontrollieren und entsprechende Verstöße ahnden.
Hintergrundinformationen
www.biv-kaelte.de
www.bfs-kaelte-klima.de
www.fgk.de
www.vdkf.de
1) BIV – Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks
Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik
FGK – Fachverband Gebäude-Klima e.V.
VDKF – Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e.V.
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