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StartseiteWissenNewsZuluft- und Abluftvolumenstrom auf gleichem Niveau
13. Februar 2023
Zwei Normen regeln die Planung, den Einbau und den Betrieb von Einzelentlüftungssystemen für mehrgeschossige Gebäude
Die Entlüftung in mehrgeschossigen Gebäuden, sprich Mehrfamilienwohnhäusern, Studentenwohnheimen, Altenheimen, Bürogebäuden oder Hotels, stellt sicher, dass alle Ablufträume (Bad, WC, Wohnküche) über alle Etagen hinweg gleichermaßen effektiv und leistungsstark entlüftet werden. Feuchtigkeit, Gerüche und abgestandene Luft werden auf direktem Weg abtransportiert, während über die Wohnräume frische Luft nachströmen kann. Bei der Auslegung gilt es bestimmte Parameter zu beachten.
Mit der Entlüftung von mehrgeschossigen Gebäuden können Wohnungsbaugesellschaften bzw. Hauseigentümer unabhängig vom Lüftungsverhalten der Mieter gewährleisten, dass die „verbrauchte“ und feuchte Luft angemessen und bedarfsgerecht abgeführt und durch frische Luft ersetzt wird. Auch vorübergehend leerstehende Wohnungen und ungenutzte Räume werden auf diesem Weg automatisch mitentlüftet.
Schimmelbildung und damit eine substanzielle Schädigung des Gebäudes kann mit einer adäquaten Lüftungslösung verhindert werden. In Folge können kostspielige Sanierungsarbeiten, die mit zeitlich und organisatorisch großem Zeitaufwand verbunden sind, vermieden werden. Das Gebäude bietet so ein dauerhaft gesundes Raumklima für die Bewohner.
Bei der Entlüftung im Geschosswohnungsbau muss den Anforderungen der DIN 18017-3 [1] und DIN 1946-6 [2] Rechnung getragen werden. Nur Systeme, die die geforderten Punkte und Bedingungen erfüllen, eignen sich für den Einsatz zur Lüftung mehrstöckiger Gebäude.
Mit der DIN 18017-3 wird die Entlüftung von fensterlosen Badezimmern, Toiletten oder Abstellräumen in Wohngebäuden sowie die Entlüftung von Küchen, Bädern und Toiletten mit Fenster, Kochnischen, Hausarbeits- und Abstellräumen geregelt. Ausnahme ist die Regelung der Lüftung fensterloser Küchen, die nicht Gegenstand der DIN 18017-3 ist. Baurechtlich eingeführt ist die Norm über die Musterbauordnung (MBO) bzw. über die Bauaufsichtliche Richtlinie über die Lüftung fensterloser Küchen, Bäder und Toilettenräume in Wohnungen. Die DIN 18017-3 setzt fest, dass im Mehrgeschossbau ausschließlich ventilatorgestützte Lüftungslösungen erlaubt sind. Entweder müssen diese Lüftungssysteme über den Nutzer nach Bedarf oder autark zentral geregelt werden.
Durch die dichte Bauweise von Gebäuden, die energetisch saniert bzw. neu gebaut werden, ist der Einsatz von Lüftungsanlagen gesetzt. Die DIN 1946-6 ist für die freie und die ventilatorgestützte Lüftung von Wohnungen oder gleichartig genutzten Räumen, die überwiegend dem Wohnen dienen, einschließlich Wohn-, Pflege- und Altenheimen, zuständig. In dieser Norm werden die Anforderungen an die Planung, Ausführung und Inbetriebnahme, den Betrieb selbst sowie die Instandhaltung der Komponenten und Geräte der Lüftungsanlage geregelt. Hierbei ist die nutzerunabhängige Lüftung zum Feuchteschutz unter bauphysikalischen, lüftungstechnischen, hygienischen sowie energetischen Gesichtspunkten festgelegt.
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