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StartseiteWissenNewsKennzeichnungspflicht künftig auch für abP-Rohrabschottungen
4. Mai 2021
Gladbeck. Künftig müssen auch Rohrabschottungen, die entsprechend einem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (abP) erstellt wurden, am Einbauort mit einer Beschilderung gekennzeichnet werden. Darauf weist die Deutsche Rockwool hin.
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